Allgemeine Geschäftsbedingungen
- Rechtsgültigkeit
Sofern keine andere schriftliche Vereinbarung getroffen wurde, gelten die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen für alle Transaktionen zwischen BPR Swiss GmbH und dem Käufer/Kunde. Durch die Übermittlung einer Bestellung stimmt der Käufer den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu und bestätigt, diese erhalten und gelesen zu haben. Bedingungen des Käufers, die gegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen verstossen, gelten nur, wenn BPR Swiss GmbH ihnen ausdrücklich und schriftlich zugestimmt hat. - Offerten und Bestellungen
Die schriftlichen Offerten von BPR Swiss GmbH sind für den Zeitraum von 3 Monaten nach Ausstellung gültig, es sei denn die Offerte selbst beinhaltet eine andere Gültigkeitsdauer. Nach Erhalt der Bestellung lässt BPR Swiss GmbH dem Kunden grundsätzlich eine Auftragsbestätigung zukommen. Die Auftragsbestätigung muss nicht unterzeichnet sein und kann auch per E-Mail übermittelt werden. - Preise
Die Preise von BPR Swiss GmbH verstehen sich netto ab Werk und ohne Steuern. Alle Nebenkosten wie die Kosten für Verpackung, Versand, Ausstellung von Zertifikaten oder notariellen Urkunden und ähnliche Kosten werden dem Kunden in Rechnung gestellt. BPR Swiss GmbH behält sich das Recht vor, die Preise ohne Vorankündigung zu ändern. - Risiken und Gefahren
Der Käufer haftet grundsätzlich für die Ware ab Verlassen des Werks (EXW). In der Rechnung, dem Kaufvertrag oder der Auftragsbestätigung können abweichende Incoterms vereinbart werden. - Lieferfrist
Die in der Auftragsbestätigung vereinbarten Lieferfristen werden so weit wie möglich eingehalten, sofern der Käufer innerhalb der von BPR Swiss GmbH geforderten Fristen alle für den Versand erforderlichen Dokumente bereitstellt und, sofern zutreffend, die vereinbarte Vorauszahlung geleistet hat. Höhere Gewalt und unvorhersehbare Ereignisse entbinden BPR Swiss GmbH von allen Verpflichtungen. Bei Lieferverzug ohne schwerwiegenden Fehler seitens BPR Swiss GmbH ist jegliche Schadenersatzforderung ausgeschlossen. - Behördliche Zulassung (nur für Wiederverkäufer)
Die Einholung der behördlichen Zulassung der Produkte im betreffenden Gebiet liegt ebenfalls in der Verantwortung des Käufers. Auf der Grundlage der Entscheidung und Dokumentation von BPR Swiss GmbH verpflichtet sich der Käufer, alle Lizenzen, Genehmigungen und Registrierungsnachweise im Namen von BPR Swiss GmbH zum Zweck der Einfuhr der Produkte in Übereinstimmung mit der Gesetzgebung des Gebiets vorzulegen, zu erwerben und für deren Gültigkeit zu sorgen. Die Nachweise der Genehmigung müssen vom Käufer artikelweise geführt werden. Alle Nachweise über die Genehmigungen (Zertifikate, Datenbanken) müssen BPR Swiss GmbH übermittelt werden, sobald diese von den örtlichen Behörden eingegangen sind. Jede Mitteilung im Zusammenhang mit den Produkten von BPR Swiss GmbH muss BPR Swiss GmbH übermittelt werden. - Warenannahme und -prüfung
Der Käufer ist verpflichtet, die gelieferte Ware innerhalb von 7 Tagen nach deren Erhalt zu überprüfen und allfällige Mängel BPR Swiss GmbH anzuzeigen. Wird diese nicht innerhalb der vorgenannten Frist überprüft und allfällige Mängel BPR Swiss GmbH mitgeteilt, so gilt die Ware vorbehaltlich versteckter Mängel als abgenommen. Die Mangelanzeige muss innerhalb der vorgenannten Frist schriftlich bei BPR Swiss GmbH eintreffen und den Namen des Kunden, das Kaufdatum, die Artikel- und die Seriennummer des Produkts enthalten.
Im Reklamationsfall sorgt BPR Swiss GmbH oder deren autorisierter Vertreter, nach Abklärung, ob die Reklamation begründet ist, für die Wiederinstandsetzung oder die kostenfreie Ersetzung des Produkts. Bei jedem Mangel hat der Käufer zunächst einzig das Recht, von BPR Swiss GmbH die Beseitigung des Mangels zu erlangen (Recht auf Nachbesserung). Sofern BPR Swiss GmbH den Mangel nicht behebt, hat der Käufer ein Recht auf Ersatzlieferung des Produkts. Alle anderen Ansprüche jeglicher Art, insbesondere Minderung, Wandelung und Schadensersatzansprüche, sind, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
- Lagerung der Produkte (nur für Wiederverkäufer)
Der Käufer verpflichtet sich, modernste Lager- und Vertriebsverfahren für medizinische Geräte, auch während des Transports, anzuwenden, um sicherzustellen,
- dass verkaufsfähige Produkte in ihrer Originalverpackung, an sicheren und entsprechend gesicherten Orten so gelagert werden, dass eine Kontamination anderer und durch andere Produkte vermieden wird, und dass die Lagerung gemäss den eventuellen besonderen Anweisungen von BPR Swiss GmbH erfolgt;
- dass die Produkte nicht den Risiken ausgesetzt sind, die mit extremen Witterungsbedingungen, Ungeziefer oder organischen Verunreinigungen im gesamten vom Käufer kontrollierten Vertriebssystem verbunden sind;
- dass alle zurückgegebenen Produkte, insbesondere solche, die wahrscheinlich bei Patienten verwendet wurden und daher vor jeder anderen Verwendung desinfiziert werden müssen, ordnungsgemäss von verkaufsfähigen Produkten isoliert werden.
- Rückverfolgbarkeit (nur für Wiederverkäufer)
Der Käufer muss eine vollständige, genaue und aktuelle Dokumentation aller Produktverkäufe und damit zusammenhängenden Transaktionen für zwölf (12) Jahre ab Ausstellungsdatum aufbewahren, um die Rückverfolgbarkeit jedes Produkts in der Lieferkette jederzeit sicherzustellen. Das Verzeichnis der Dokumente muss mindestens enthalten:
- Name, Anschrift, Telefonnummer und Email-Adresse des Kunden;
- Produktbezeichnung, Seriennummer (SN) und Liefermenge.
Alle Unterlagen zur Rückverfolgbarkeit müssen BPR Swiss GmbH und/oder den zuständigen Behörden auf Anfrage vorgelegt werden.
- Zahlungsbedingungen
Gemäss schriftlicher Vereinbarung in der Offerte bzw. der Auftragsbestätigung. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in der Höhe von 5% berechnet. Falls der zwischen den Parteien vereinbarte Zahlungstermin nicht eingehalten wird, befindet sich der Kunde automatisch im Verzug. - Haftung
Soweit Ansprüche nicht in Sonderabmachungen, wie insbesondere Auftragsbestätigungen, und den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausdrücklich oder gesetzlich zwingend gewährt werden, ist jegliche Haftung von BPR Swiss GmbH gegenüber dem Käufer, ausgeschlossen. BPR Swiss GmbH haftet insbesondere nicht für Schäden, Verletzungen und deren Folgen, die insbesondere aus Folgendem resultieren:
- übermässige Abnutzung,
- unsachgemässe Verwendung,
- Nichtbeachtung der Bedienungs-, Montage- und Wartungsanleitungen,
- ungewöhnliche chemische, elektrische oder elektrolytische Einflüsse,
- fehlerhafte Anschlüsse für Luft, Wasser oder Elektrizität.
Der Kunde haftet vollumfänglich für die Wahl der auf seine Bedürfnisse abgestimmten Produkte und Dienstleistungen. Der Kunde hat als professioneller Verwender die Bedingungen für die Verwendung der Produkte zu überprüfen, insbesondere den durch BPR Swiss GmbH vorgesehenen Gebrauch sowie Kontraindikationen, Vorsichtshinweise und gegebenenfalls Verfalldaten.
Unter keinen Umständen darf der Käufer ein Produkt in irgendeiner Weise verändern. Dem Käufer ist es untersagt, Produkte an Kunden ohne die von BPR Swiss GmbH gelieferte Originalverpackung zu verkaufen. Jeder Verstoss gegen diese Klausel führt zum Erlöschen der Garantie und gesetzlichen Haftung von BPR Swiss GmbH in Bezug auf das geänderte Produkt.
- Garantie
Als Mängel gelten nur nachgewiesene Material- oder Herstellungsfehler der gelieferten Ware. Die Garantiefristen gelten ab Rechnungsdatum. Die Garantie schliesst Ersatzteile ein, nicht jedoch den mit einer Reparatur verbundene Arbeitsaufwand. Die Garantie bezieht sich auf das Gesamtgerät, ausgenommen sind Verschleissteile. Die Garantiedauer läuft ab Auslieferung Werk BPR Swiss. Wird nach Auslieferung des Gesamtgeräts ein Ersatzteil ersetzt, erneuert sich die Garantie für dieses Ersatzteil nicht. Es gelten die in den Auftragsbestätigungen und Rechnungen festgelegten Garantiefristen.
Die Garantie erlischt in jedem Fall bei unsachgemässen Eingriffen, Verwendung von nicht originalen BPR Swiss Ersatzteilen oder Änderungen am Produkt durch nicht von BPR Swiss GmbH autorisierten Dritten. Im Falle einer Streitigkeit darüber, ob der Mangel vorliegt oder nicht, obliegt es dem Kunden, das Vorhandensein des Mangels festzustellen. Die festgelegte Garantie ist nur gültig, so lange die vorbeugenden Wartungen der Geräte laut den Empfehlungen von BPR Swiss GmbH durchgeführt werden. Geräte mit einer Garantiezeit von 24 Monaten benötigen grundsätzlich in den ersten 12 Monaten nach dem Kauf eine erste vorbeugende jährliche Wartung. Werden die Geräte nicht laut den Empfehlungen von BPR Swiss GmbH gewartet, erlischt die Garantie.
Garantieansprüche werden nur bei Vorlage des Produkts mit einer Kopie der Rechnung oder des Lieferscheins mit Angabe des Kaufdatums, der Artikel- und Seriennummer des Produkts berücksichtigt.
- Serviceleistungen (nur für Wiederverkäufer)
Für Serviceleistungen ist grundsätzlich der Käufer verantwortlich. Der Käufer ist verpflichtet Serviceleistungen nach Vorgaben der BPR Swiss GmbH durchzuführen. Servicedokumentationen / -unterlagen und bei Bedarf Serviceschulungen können bei BPR Swiss GmbH bezogen werden. In der Rechnung, dem Kaufvertrag oder der Auftragsbestätigung kann eine abweichende Regelung vereinbart werden. - Geistiges Eigentum
Angebote und Projekte sowie die dazugehörigen Zeichnungen, Massbilder und Beschreibungen sind geistiges Eigentum von BPR Swiss GmbH und dürfen ohne Zustimmung von BPR Swiss GmbH nicht vervielfältigt oder Dritten zugänglich gemacht werden. - Teilnichtigkeit
Sollte sich eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen als nichtig erweisen, bleiben die übrigen Bestimmungen gültig. In einem solchen Fall ist die unwirksame Bestimmung durch eine andere zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung am nächsten kommt. - Schlussbestimmungen
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (ABG) existieren in verschiedenen Sprachen. Bei Widersprüchen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen gilt die deutsche Fassung. - Geltendes Recht – Gerichtsstand
Diese Version der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) ersetzt alle früheren Versionen.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Sonderabmachungen, wie insbesondere Auftragsbestätigungen, zwischen dem Kunden und BPR Swiss GmbH unterstehen ausschliesslich schweizerischem Recht, unter Ausschluss internationalen Kollisionsrechts und Wiener Kaufrechts. Gerichtsstand ist Bern, Schweiz.
Oberdiessbach, Dezember 2022
Rev. 6 – 02.12.22, MMC